Allgemeine Geschäftsbedingungen Thalmannproductions (AGB’s).
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam durch, bevor Sie fortfahren. Personen, welche die Homepage von Thalmannproductions abrufen, erklären sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Thalmannproductions und ihrer Vertragspartner abgeschlossenen Vereinbarungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1 Nutzung- und Urheberrecht
1.1 Die Konzepte und Projektbeschreibungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Firma Thalmannproductions weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Vertragspartner der Firma Thalmannproductions zusätzlich, zu der für die Konzepterstellung geschuldeten Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
1.3 Thalmannproductions überträgt dem Vertragspartner die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Thalmannproductions bleibt in jedem Fall, auch wenn die Firma das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Thalmannproductions und dem Vertragspartner. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Vertragspartner über.
1.5 Thalmannproductions ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe des Konzepts, Beschreibungen, Foto und Video als Urheber zu nennen. Verletzt der Vertragspartner das Recht auf Namensnennung ist er verpflichtet, der Firma Thalmannproductions zusätzlich, zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
1.6 Sollte der Vertragspartner in Bezug auf die Konzepte und Projektbeschreibungen, oder sonstigen Arbeiten der Firma Thalmannproductions formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma Thalmannproductions.
2 Vergütung
2.1 Die Rechnungen sind nach schriftlicher Abmachung fällig. So ist bei Vertragsabschluss, eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
3 Fremdleistungen
3.1 Thalmannproductions ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Vertragspartners zu bestellen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Firma Thalmannproductions hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
4 Eigentum, Rückgabepflicht
4.1 An Konzepten und Projektbeschreibungen (Drehbücher) werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der Firma Thalmannproductions spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5 Herausgabe von Daten
5.1 Thalmannproductions ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Vertragspartner, dass Thalmannproductions ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2 Hat die Firma Thalmannproductions dem Vertragspartner Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Firma Thalmannproductions verändert werden.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Vertragspartner.
6 Korrektur, Produktionsüberwachung
6.1 Der Vertragspartner legt der Firma Thalmannproductions vor Ausführung der Vervielfältigung seine Zustimmung vor.
6.2 Soll die Firma Thalmannproductions die Produktionsüberwachung durchführen, schliesst sie und der Vertragspartner darüber eine schriftliche Vereinbarung ab.
7 Haftung und Gewährleistung
7.1 Thalmannproductions haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Thalmannproductions auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.2 Ansprüche des Vertragspartners, die sich aus einer Pflichtverletzung der Firma Thalmannproductions oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Firma Thalmannproductions oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Thalmannproductions oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Vertragspartners.
7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Vertragspartner die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung der Firma Thalmannproductions insoweit entfällt.
7.5 In keinem Fall haftet Thalmannproductions für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den Vertragspartner auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
7.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von der Firma Thalmannproductions erbrachte Projektleistung, nach deren Erhalt, innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber Thalmannproductions zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung der Firma Thalmannproductions in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Alle Verträge mit der Firma Thalmannproductions unterliegen dem schweizerischen Recht. Für Rechtsstreitigkeiten, welche sich aus Verträgen mit der Firma Thalmannproductions ergeben, gilt Baselland als Gerichtsstand.
8.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.